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Wissenswertes von A bis Z Ein Liste von Informationen rund um das Thema AuPair A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z AGBs Hier finden Sie die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Fair Pair. Anreise Die Kosten für An- und Abreise trägt das AuPair. Im Falle einer Umvermittlung trägt die neue Gastfamilie die Kosten für die Anreise innerhalb Deutschlands. Ärztliches Attest Um in eine deutsche Familie vermittelt werden zu können, muss das AuPair ein ärztliches Attest von einem Allgemeinmediziner vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf! AuPair Die Bezeichnung ‚au pair' kommt aus dem Französischen und bedeutet soviel wie "auf Gegenseitigkeit". Heute versteht man darunter ein kulturelles Austauschprogramm, bei dem junge Menschen auf begrenzte Zeit in Familien eines fremden Landes aufgenommen werden. Sie nehmen in dieser Zeit bei freier Kost und Logie eine ähnliche Stellung ein wie ein Familienmitglied. Im Gegenzug hilft das AuPair bei der Kinderbetreuung und bei leichten Arbeiten im Haushalt. AuPair-Ausweis Das Aupair erhält von FAIR PAIR zu Beginn seines Aufenthaltes einen AuPair-Ausweis. Dieser Ausweis ist einem Studentenausweis für Vergünstigungen gleichgestellt, hat aber nicht den Status eines Identifikationsausweises. >> top Fragebogen Die Agentur FAIR PAIR möchte beide Parteien kennen lernen: Daher bitten wir Gastfamilien und AuPairs, einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Führerschein Momentan sind Führerscheine von AuPairs aus Nicht-EU-Ländern nur sechs Monate gültig. Danach wird die Teilnahme am Straßenverkehr für AuPair und Gastfamilie zu einer Straftat! Mit einem formlosen, schriftlichen Antrag ist jedoch eine Verlängerung auf 12 Monate möglich, wenn nachgewiesen kann, dass der Antragsteller nicht länger als 12 Monate in Deutschland verweilen wird. Gastfamilie Deutsche Familie, die sich entschließt, ein AuPair ins Haus zu nehmen, welches bei der Kinderbetreuung und Hausarbeit zur Seite steht. Im Gegenzug bietet sie freie Kost und Logie, zahlt monatliches Taschengeld und stellt dem AuPair eine eigenes Zimmer und genügend Freizeit zur Verfügung, um Land, Leute und Sprache kennen zu lernen. >> top Info der Bundesanstalt für Arbeit Das Informationsmaterial der Bundesanstalt für Arbeit bezüglich Aufgaben, Rechte und Pflichten eines AuPairs, den Prozess von Bewerbung und Vermittlung sowie zu Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsbestimmungen erhalten die Familien und die AuPairs von Fair Pair ausgehändigt. Kosten Für die Gastfamilie: einmalige Vermittlungsgebühr max. 495,00 Euro, AuPair-Versicherung monatlich ca. 40,00 Euro, Bearbeitungsgebühr Ausländerbehörde zur Zeit 50,00 Euro, monatliche Kosten für den Nahverkehr durchschnittlich ca. 40-80 Euro, monatliches Taschengeld 260,00 Euro, zuzüglich Kost und Logie. Für das AuPair: keine Vermittlungsgebühr, Kosten für An- und Abreise. Kündigung des Vermittlungsvertrages Kündigt die Gastfamilie den Vermittlungsvertrag nachdem FAIR PAIR einen Vorschlag eingereicht hat (schriftlich oder mündlich), so hält FAIR PAIR die Aufwandspauschale von 100 EURO ein. Kündigt die Gastfamilie den Vermittlungsvertrag nachdem das AuPair das Visum bei der zuständigen Botschaft beantragt hat, oder nachdem der AuPair-Vertrag unterschrieben wurde, wird eine Gesamtgebühr von 50 Prozent der Vermittlungsgebühr einbehalten. Kündigt die Gastfamilie den AuPair-Vertrag, nachdem das AuPair eingereist ist, und kündigt sie gleichzeitig ebenfalls den Vermittlungsvertrag, wird die gesamte Vermittlungsgebühr einbehalten. Kündigung des AuPair-Vertrages Kündigen die Gastfamilie oder das AuPair innerhalb der ersten 4 Wochen den AuPair-Vertrag, so bemüht sich FAIR PAIR der Gastfamilie so schnell wie möglich ein neues AuPair und dem betroffenen AuPair eine neue Gastfamilie zu vermitteln. Dabei entstehen für die Gastfamilie keine neuen Vermittlungskosten. >> top Reisen FAIR PAIR organisiert alle paar Monate AuPair-Reisen, an denen alle AuPairs der Agentur teilnehmen können. Die gängigen Ziele dieser Reisen sind zum Beispiel Paris, Amsterdam, Brüssel, Luxemburg. Sprachkurs In allen größeren Orten Deutschlands kann man als AuPair einen Sprachkurs bei der VHS / Volkshochschule besuchen. Hier erhält man eine Bescheinigung darüber, dass man an diesem Sprachkurs teilgenommen hat. Den Sprachkurs finanziert das AuPair selbst. Sprachtest Das Goethe-Institut in Bonn bietet Sprachtests an: Zertifikat Deutsch für Grundkenntnisse, Mittelstufenprüfung für gute Deutschkenntnisse, Oberstufenprüfung als Zulassungprüfung für Universitäten bei sehr guten Kenntnissen oder auch TestDaf bei hervorragenden Deutschkenntnissen als Zulassungsprüfung für Universitäten. Net: www.goethe.de/bonn Taschengeld Das AuPair erhält ein monatliches Taschengeld von mind. 260,00 Euro. Dieses wird auch während der Urlaubszeit erteilt. >> top Vermittlungsgebühr Die Vermittlungsgebühr die die Gastfamilie zahlt beträgt 495,00 Euro. Vertrag Die Gastfamilie schließt mit FAIR PAIR einen Vermittlungsvertrag, mit dem AuPair eine AuPair-Vertrag ab. FAIR PAIR schließt mit dem AuPair eine AuPair-Vereinbarung ab. Visum Um nach Deutschland zu kommen, muss das AuPair in der Deutschen Botschaft seines Heimatlandes ein Visum beantragen. Ausgenommen sind EU-Bürger, die automatisch ein Einreisevisum für drei Monate haben. Die Bearbeitungszeit eines Visums kann bis zu 12 Wochen dauern. Voraussetzungen Für Gastfamilien: Sie haben ein freies Zimmer, Deutsch ist Familiensprache und sie verfügen über Geduld und Toleranz. Für AuPairs: Zwischen 18 und 24 Jahre alt (Mädchen oder Junge), ledig, kinderlos, hat Erfahrung im Umgang mit Kindern und ist der deutschen Sprache grundsätzlich mächtig. |
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| Versicherungen Die Gastfamilie kümmert sich um Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das AuPair. Die Kosten hierfür betragen zur Zeit ca. 38,00 Euro. Die hierfür nötigen Versicherungsunterlagen erhält die Gastfamilie von FAIR PAIR. |
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